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Die 50-Prozent-Auflage beim Industriestrompreis wird meist verkürzt wiedergegeben. Der genaue Wortlaut ist für Ofenbetreiber relevant — denn die Ofenauskleidung kann eine anerkennungsfähige Effizienzmaßnahme sein.

Die 50-Prozent-Auflage beim Industriestrompreis wird meist verkürzt wiedergegeben. Wer den genauen Wortlaut liest, findet darin den Ofen.
Seit Januar 2026 gilt der Industriestrompreis: rund 5 Cent je Kilowattstunde für bis zur Hälfte des Verbrauchs, befristet bis 2028. Daran geknüpft ist eine Bedingung — mindestens 50 Prozent des Leistungsbetrags müssen in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden, in Deutschland umgesetzt, innerhalb von 48 Monaten. Anerkannt sind unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen mit Wirkung auf den Strombedarf sowie die Nutzung industrieller Abwärme.
Die förderrechtliche Einordnung nehmen Energieberatung und BAFA vor. Den technischen Teil und die Dokumentation übernehmen wir.
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